Gemeinde Hügelsheim - Aktuelles - Amtliches aus dem Rathaus


Aktuelles zum Autobahnausbau der A5

Kurze nächtliche Vollsperrung der BAB A5 zwischen den Anschlussstellen Achern und Appenweier zur Montage von Brückenfertigteilträgern an den Brückenbauwerken 3.1.3. und 3.1.6. (Überführungen K 5311 und Wirtschaftsweg Breitmatt über die BAB A5)
Im Zuge des sechsspurigen Ausbaus der Bundesautobahn A5 zwischen Offenburg und Malsch erfolgt auch der Neubau zahlreicher Überführungsbauwerke.
 
In der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2012 werden zur Fertigstellung zweier Überführungen über die BAB A5 Brückenfertigteilträger montiert. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist eine kurze nächtliche Vollsperrung der BAB A5 notwendig. Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.
 
Ort: BAB A5, zwischen den Anschlussstellen Achern und Appenweier
Dauer: Sonntag, 12. Februar 2012, 00.00 Uhr, bis Sonntag, 12. Februar 2012, 04.00 Uhr
Weitere Sperrungen: Zufahrt Tank+Rast-Anlage Renchtal Ost (Fahrtrichtung Karlsruhe) am Samstag, 11.2.12, ab 22:00 Uhr und Zufahrt Tank+Rast-Anlage Renchtal West (Fahrtrichtung Basel) am Samstag, 11.2.12, ab 0:00 Uhr, Anschlussstelle Appenweier, Fahrtrichtung Karlsruhe und Anschlussstelle Achern, Fahrtrichtung Basel am Samstag, 11.2.12, ab 23:15 Uhr
 
Umleitung: Verkehr in Richtung Basel über die U 28 bis Anschlussstelle Achern und weiter über L87, B3, B28, Verkehr in Richtung Karlsruhe über die U 27 bis Anschlussstelle Appenweier und weiter über B28, B3, L87
 
Hinweis: Sollten im genannten Zeitraum die Wetterbedingungen die geplanten Arbeiten unmöglich machen, erfolgt eine Verschiebung auf Montag, 13.2.2012, von 0:00 bis 4:00 Uhr oder auf Sonntag, 19.2.2012, von 0:00 bis 4:00 Uhr.
In diesem Fall erfolgt eine erneute Information.
 
Vollsperrung des Wirtschaftsweges „Seematten“ wegen Abbruch und Neubau des Brückenbauwerkes über die BAB A5
Ort: Verbindungsweg zwischen den Gemeinden Zell (Unzhurst) und Breithurst (Wirtschaftsweg  „Seematten“)
 
Termin: Montag, 9.1.2012, 8 Uhr, bis voraussichtlich Samstag, 1.9.2012,
 
Umleitung: keine

Gemeinsamer Flächennutzungsplan

Gemeinsamer Flächennutzungsplan für das Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Sinzheim und Hügelsheim
 
3. Änderung des Flächennutzungsplanes  im vereinfachten Verfahren gem.
§ 13 BauGB
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 BauGB-DVO hat das Landratsamt Rastatt – Amt für Baurecht und Naturschutz – mit Schreiben vom 6. Juni 2011, Az.: 4.1/621.31 die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft am 06.04.2011 in öffentlicher Sitzung beschlossene Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung) mit Erläuterungsbericht genehmigt.
 
Der Geltungsbereich der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung) erstreckt sich auf Teilbereiche der Gemeinde Hügelsheim für die Gebiete „Unten an der Landstraße II“, „Östlich der Badener Straße“ und „Wohnpark am Hardtwald“ und für die Gebiete der Gemeinde Sinzheim „Ehemalige Sendestation Winden“ und „Ehemaliges Betriebsgelände der Fa. Rauch, Landmaschinenfabrik GmbH“.
 
Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Sinzheim/Hügelsheim in der Fassung vom 29.03.2011 mit Erläuterungsbericht wird hiermit neu bekannt gemacht (§ 6 Abs. 6 BauGB) und wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
 
Der neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht kann beim Bürgermeisteramt Sinzheim, Marktplatz 1, 76547 Sinzheim – Bauamt - und beim Bürgermeisteramt Hügelsheim, Hauptstraße 34, 76549 Hügelsheim während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).
 
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften und die Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
 
Sinzheim, 17.06.2011
 
Ernst
Bürgermeister

Bauschutzbereich für den Verkehrsflughafen Karlsruhe / Baden-Baden

hier: Mindestangaben für Anträge auf luftrechtliche Genehmigungen und Zustimmungen
Dem Innenministerium obliegt die Kontrolle des Bauschutzbereiches des Flughafens Karlsruhe / Baden-Baden.
 
Für Bauvorhaben bzw. für die Errichtung sonstigen Anlagen (z.B. Masten und Kräne) ist ein Antrag auf luftrechtliche Genehmigung bzw. Erlaubnis beim Innenministerium Baden-Württemberg, Referat Luftverkehr, Postfach 10 24 43, 70020 Stuttgart zu beantragen.
Folgende Mindestangaben sind erforderlich:
1. Art des Hindernisses
2. Standort
3. Koordination mit Angabe des Koordinatenbezugssystems
4. Höhe über Grund
5. Höhe über NN
6. betroffener Paragraph des LuftVG
Dem Antrag ist ein Übersichtslageplan mit Darstellung des Standortes sowie der Lage des  Hindernisses zur Start- und Landebahn (Maßstab 1:100) beizufügen. Des Weiteren ist bei Kränen ein Typenblatt erforderlich.
 
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 10 Arbeitstage, da Stellungnahmen von Fachbehörden eingeholt werden müssen. Wir bitten dies bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Sollten die o.a. Mindestangaben nicht vorhanden sein, kann der Antrag nicht bearbeitet werden und die Antragsunterlagen werden Ihnen mit der Bitte um Vervollständigung zurückgeschickt, was mit einer zeitlichen Verzögerung im Genehmigungsverfahren verbunden ist.
Der Antrag kann auf der Homepage des Innenministeriums http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Luftverkehr/96496.html  herunter geladen oder formlos gestellt werden.

Bodenrichtwerte für die Jahre 2009 und 2010

Bodenrichtwerte für die Jahre 2009 und 2010
Gemäß § 193 Abs. 3 und 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Hügelsheim in der Sitzung am 21.07.2011 die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung zum
31. Dezember 2010 ermittelt.
 
Karte
Zone
Gemeinde/Ortsteil
Bebauungsplan
Art d. baulichen
Nutzung
 
Baureifes Land
Euro
Bauerwar-
tungsland
Euro
1
Ortskern/Altort
 
Gemischte
Bauflächen
M
160,00
 
2
„Badweg I – IV“
 
Wohnbauflächen
 
W
210,00
 
3
Bebauungsplangebiet
„Unten an der Landstraße 1“
 
Wohnbauflächen
W
190,00
 
4
Bebauungsplangebiet
 „Unten an der Landstraße 1“
Gemischte
Bauflächen
M
145,00
 
5
Bebauungsplangebiet
„Hochfeld“
Wohnbauflächen
 
W
82,00
 
6
Bebauungsplangebiet
„Wohnpark am Hardtwald“
Wohnbauflächen
 
W
125,00
 
7
Bebauungsplangebiet
„Wohnpark am Hardtwald“
Wohnbauflächen
 
W
170,00
 
8
Gewerbegebiet
„Am Hecklehamm“
Gewerbliche
Bauflächen
G
70,00
 
9
Flächennutzungs-
plan
Bauerwartungsland
W/M/G
 
25,00
 
 
Baden-Airpark
 
Gewerbliche
Bauflächen
G
100,00
 
 
Landwirtschaftliche
Flächen
 
 
 
 
 
Hochgestade
 
Ackerland
Grünland
 
2,60
 
 
Tiefgestade
 
Ackerland
Grünland
 
2,60
 
 
Bruchwiesen
Grünland
 
 
1,00
 
 
Ackerland für öffentlichen Bedarf: Zuschlag bis 100 % auf die Bodenrichtwerte.
 
Erläuterungen:
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche, die gemäß § 196 Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt werden. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land abgeleitet. Sie enthalten mit Ausnahme der Werte für Bauerwartungsland und für Rohbauland Wertanteil für Anlieger- und Erschließungskosten. Nach § 196 Abs. 1 BauGB sind Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.
 
Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist der Aufwuchs im Bodenwert nicht enthalten.
 
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maße der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand, Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bewirken i.d.R. Abweichungen des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Insofern sind die Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks und können im Einzelfall eine sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen.
 
Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte sind sog. Altlasten (z. B. Verunreinigungen des Untergrundes), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Böschungen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Anpflanzungen etc. nicht berücksichtigt.
 
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts (z. B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben nicht abgeleitet werden. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass keine parzellenscharfe bzw. verbindliche Aussage getroffen werden kann.
 
Bodenrichtwerte haben daher keine bindende Wirkung und können im Einzelfall eine sachkundige Wertermittlung nicht ersetzen.
 
W = Wohnbaufläche
M = Gemischte Baufläche
G  = Gewerbliche Baufläche
 
Hügelsheim den 21.07.2011
 
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses:
                                  
Elmar Sauter
 
Bodenrichtwertkarten und -tabellen sind zweifelsfrei als Datenbanken im Sinne von §§ 87a ff UrhG geschützt. Bodenrichtwerte unterliegen somit dem Schutz als Datenbanken nach
§ 87 a ff UrhG. Eine wesentliche Fremdnutzung wie die kommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung flächendeckender Dateiinhalte bedarf somit der Lizenzierung (einschließlich Entgeltregelungen) durch den Datenbankhersteller.

Bauplätze im Neubaugebiet

Zusammen mit einem Erschließungsträger erschließt die Gemeinde Hügelsheim zur Zeit das Baugebiet „Unten an der Landstraße II“. Die Fertigstellung der Erschließung ist für Mai/Juni 2012 vorgesehen.
 
Im Nordwesten des Baugebiets, im Anschluss an die Hauptstraße (B36) wird sich ein Aldi-Discountmarkt und ein dm-Drogeriemarkt niederlassen. Gegenüber der Zufahrt in das Gebiet im nördlichen Planteil ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet vorgesehen. Zulässig sind dort nur Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
 
Angrenzend an dieses Sonder- und Gewerbegebiet ist nach dem Bebauungsplan eine Fläche als Mischgebiet (MI) ausgewiesen, um auch hier insbesondere die Ansiedlung nicht störender Gewerbebetriebe zu ermöglichen.
 
Angrenzend an das Mischgebiet ist ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) vorgesehen. Hier soll auf insgesamt 14 Bauplätzen mit einer Gesamtfläche von 8.788 m² eine Wohnbebauung für Einzel- wie auch für Doppelhäuser realisiert werden. Es ist eine Mischung von frei stehenden und grenzständigen Einfamilienhäusern (Einzel- und Doppelhäuser) vorgesehen. Die Zahl der Wohnungen wird in Doppelhäusern auf max. 2 und bei Einzelhäusern auf max. 3 Wohneinheiten je Haus begrenzt. Dies entspricht der bestehenden Struktur in Hügelsheim.
 
Die Gemeinde Hügelsheim selbst kann von den 14 Bauplätzen im „Allgemeinen Wohngebiet“ 13 Bauplätze zum Verkauf an Bauinteressenten anbieten.
 
Aufgrund der vorliegenden Nachfragen für die Bauplätze im „Allgemeinen Wohngebiet“ hat der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 10.10.2011 die Richtlinien zur Bauplatzvergabe im Allgemeinen Wohngebiet „Unten an der Landstraße II“ beschlossen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Bauplatzpreise für diesen Bauabschnitt festgelegt.
 
Die Antragsunterlagen für einen Bauplatz im Baugebiet „Unten an der Landstraße II“ – Allgemeines Wohngebiet – können im Rathaus Hügelsheim, Zimmer 10, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses abgeholt werden.
 
Damit wir Ihnen auch genügend Zeit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Erläuterung der Vergabebedingungen widmen können, schlagen wir vor, telefonisch einen Termin mit Herrn Klein, Telefonnummer 07229/3044-20, zu vereinbaren.
 
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass auch die Bauplatzinteressenten, die bereits ihr Interesse an dem Kauf eines Bauplatzes telefonisch, schriftlich oder per Email bei der Gemeindeverwaltung bekundet haben, nochmals einen formalen Bauplatzantrag abgeben müssen.

Merkblatt Unten an der Landstraße II


Lageplan Unten an der Landstraße II


Antragsformular Unten an der Landstraße II


Bauplätze Wohnpark am Hardtwald


Stellenausschreibung

Gemeinde Hügelsheim
Für unser Kinderhaus „Spielkiste“, Gemeindekindergarten mit Krippenbetreuung sowie Schulkinderbetreuung, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
 
staatlich anerkannte/n Erzieher/in
 
in Vollzeit. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet bis 31. August 2013, wobei bei entsprechender Bewährung die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt wird.
 
Unser Kinderhaus bietet ein bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot mit flexiblen verlängerten Öffnungszeiten für Kinder im Alter von zwölf Monaten bis zehn Jahren. Die pädagogischen Angebote basieren auf Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Stärken und Interessen. Im Kindergartenbereich erfolgt die Arbeit nach dem offenen Konzept mit Funktionsräumen und Stammgruppen. Unsere zehn Krippenkinder haben ihr eigenes „Reich“, für das sie sich eine/n liebevolle/n Erzieher/in wünschen, die/der viel Freude und Spaß an der Arbeit mit den Kleinsten mitbringt.
 
Es erwartet Sie ein aufgeschlossenes Team, zielorientierte Teamarbeit sowie Räume, in denen Sein und Lernen Spaß machen. Auf das Arbeitsverhältnisfindet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung.
 
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis 24. Februar 2012 an die Gemeindeverwaltung Hügelsheim      -Personalamt-, Hauptstraße 34, 76549 Hügelsheim. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Haungs, Tel.-Nr. 07229/3044-24 gerne zur Verfügung.

Jahresendabrechnung ...

... der Wasser- und Abwassergebühren 2011
Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr
In den vergangenen Tagen wurden die Jahresendabrechnungen der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2011 zugestellt.
 
Wie bereits im letzten Jahr mitgeteilt werden sich, aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Mannheim, Änderungen bei der Berechnung der Abwassergebühren ergeben.
 
Bisher wurden die Abwassergebühren für Ihr Grundstück anhand der Frischwassermenge, die aus dem öffentlichen Trinkwassernetz bezogen wurde, berechnet. Diese Berechnungsmethode ist durch eine Änderung in der Rechtsprechung für ungültig erklärt worden. Alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind ab sofort verpflichtet die Kosten der Abwasserbeseitigung getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser zu ermitteln (gesplittete Abwassergebühr).
 
Durch diese Umstellung wird keine zusätzliche Gebühr eingeführt, sondern die Kosten für die Abwasserbeseitigung werden getrennt ermittelt und an die Anschlussnehmer weitergegeben.
 
Um eine getrennte Abrechnung für die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser vornehmen zu können, hat die Gemeinde Hügelsheim die versiegelten Grundstücksflächen aller Anschlussnehmer im Gemeindegebiet ermittelt. Diese Flächen werden für jedes Grundstück in einem Lageplan dargestellt, der Ihnen voraussichtlich im März zugestellt wird. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit die Angaben zu überprüfen und sofern Korrekturen erforderlich sind, werden diese im weiteren Verfahren berücksichtigt. Hierzu wird auch eine Informationsveranstaltung stattfinden. Den Termin werden wir Ihnen im Anschreiben zur Flächenerhebung mitteilen und im Amtsblatt der Gemeinde Hügelsheim veröffentlichen.
 
Der Gebührenbescheid 2011 ergeht daher hinsichtlich der Abwassergebühren unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Der Vorbehalt der Nachprüfung bedeutet, dass die Gemeinde Hügelsheim diesen Bescheid nachträglich ändern und auf die neuen – nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennten – Gebührensätze umstellen wird. Die angepassten Gebührenbescheide für die Jahre 2010 und 2011 werden Ihnen im Laufe des Jahres 2012 zugestellt.
 
Sollten Sie noch Fragen zur Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr haben, stehen Ihnen Herr Rieger, Tel. 07229/3044-30 oder Herr Sauter, Tel. 07229/3044-21 gerne zur Verfügung.

Aus dem Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 13. Februar 2012
 
Benennung von Straßen im Neubaugebiet „Unten an der LandstraßeII“
Der Gemeinderat beschließt, die Benennung der Straßen nach alten Hügelsheim Handwerkerberufen auch im Neubaugebiet „Unten an der Landstraße II“ fortzusetzen.
 
Demnach werden die Straßennamen, wie in nachstehendem Plan gekennzeichnet,festgelegt:
 
  • Handwerkerstraße – Fortführung der Straße aus dem benachbarten Baugebiet „Unten an der Landstraße I“
  • Wagnerstraße – Straße vom Kreisel bis zur Handwerkerstraße, einschl. der Stichstraße
  • Seilerstraße – Straße von der Wagnerstraße zum künftigen Bauabschnitt III.
Auf einen Blick
Ortschronik Hügelsheim
Hügelsheimer Spargelkochbuch
 
Neuauflage 2008
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